AGB
1. ALLGEMEINES:
Für alle Verkäufe und Lieferungen der Fa. Manfred Schleicher, SOURNOIS Corporate Socks – nachstehend „Verkäufer“ genannt - gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Widerspricht der Käufer/ die Käuferin (im weiteren Verlauf wird genderneutral Kunde/Käufer/er geschrieben - wir bitte um Verständnis) diesen Bedingungen, so muss er dies unverzüglich mündlich oder fernmündlich anzeigen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Wirksamkeit im Falle einer ausdrücklich schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Punkt 5 (Urheberrecht) kann auch bei einer Einwilligung in die Einkaufsbedingungen eines Kunden unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden. Mündliche Ergänzungen und Zusicherungen sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer bestätigt dies schriftlich.
2. PREISE:
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart – FOB Kempen.
3. MUSTER:
3.1 Qualitätsmuster: Zur Ansicht und Prüfung der Qualität und Ausführung überlassene Muster müssen nach Ansicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder an den Verkäufer retourniert werden, ansonsten wird – ohne weitere Aufforderung – jedes Qualitätsmuster mit € 25,00/ Stück zzgl. Versand und ges. MwSt., zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fakturiert. Die Kosten der Retoure trägt der Käufer bzw. Besteller des Musters. Dies gilt NICHT für ausdrücklich kostenfrei (in unserem Lieferschein so vermerkt) bestellte und zugesandte Qualitätsmuster.
3.2 Freigabemuster: Nach Möglichkeit und soweit nicht anders verabredet, erstellt der Verkäufer vor der kompletten Produktion ein Freigabemuster. Bei der Erstellung eines Freigabemusters fallen bereits sämtliche Werkzeug- und sonstige Vorkosten kostenpflichtig an und werden vom Käufer bzw. Besteller zu 100% getragen. Die Modifikation des Designs ist dann noch möglich, allerdings fallen erneut Werkzeugkosten an. Farbänderungen ohne weiteres Freigabemuster sind kostenfrei im Rahmen der technischen Begebenheiten möglich.
4. Vertragsrücktritt/ Storno
Ein Vertragsrücktritt oder Storno einer schriftlichen Bestellung oder einer von uns schriftlich bestätigten mündlichen Bestellung vor Beginn der Produktion wird mit 30% des Bestellwertes (Bestellwert ist die Multiplikation des jeweiligen Einzelpreises mit der Menge der bestellten Artikel) zzgl. der möglicherweise schon zu 100% angefallenen Werkzeugkosten in Rechnung gestellt. Nach Beginn der Produktion ist ein Storno nicht mehr möglich. Soweit nicht anders schriftlich verabredet, wird mit der Produktion direkt nach Freigabe des Freigabemusters (soweit die Erstellung eines Freigabemusters Bestandteil der schriftlichen Bestellung bzw. unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ist) begonnen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht geliefert werden kann. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich informiert und bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE:
5.1 Der Verkäufer erstellt im Rahmen einer Produktionsanfrage oder eines Produktionsauftrags für Socken Layouts, Designs, Illustrationen und gegebenenfalls Fotos. Die Arbeiten des Verkäufers hierfür (nachfolgend „die Werke“) werden als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Soweit die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, dürfen die Werke des Verkäufers gleichwohl nur mit dessen schriftlicher Einwilligung vervielfältigt und/oder verbreitet werden. Andernfalls stehen dem Verkäufer die sich aus den §§ 97 ff. UrhG, 242 BGB ergebenden Ansprüche entsprechend zu. Dies gilt auch unabhängig davon, ob eine Erstellung dieser Werke explizit gewünscht oder beauftragt war.
5.2 Die Werke des Verkäufers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bzw. Anfragesteller erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
5.3 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nach-Auflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers.
5.4 Eine Weitergabe der Werke des Verkäufers an Dritte ist untersagt und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Verkäufers möglich.
5.5 Sofern Werke (siehe 5.1) des Verkäufers ohne dessen schriftliche Einwilligung an Dritte unerheblich aus welchem Grunde weitergegeben werden, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz, z.B. in Form einer angemessenen Lizenzgebühr für die Nutzung seiner Werke, zu verlangen. Die je nach Einzelfall zu zahlende Lizenzgebühr beträgt maximal 100.000,00 € (in Worten: einhunderttausend Euro).
5.6 Über den Umfang der unberechtigten Nutzung seiner Werke durch den Auftraggeber bzw. Anfragesteller steht dem Verkäufer ein Auskunftsanspruch zu.
6. Lieferung
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Leistungen den nicht erfüllten bzw. noch nicht erfüllten Teil des Kaufvertrages nicht beeinflussen. Ist keine Lieferzeit vereinbart, erfolgt die Lieferung sobald als möglich. Jede Haftung aufgrund von Lieferverzögerungen wird von der Firma SOURNOIS Corporate Socks ausgeschlossen. Da es sich bei unseren Produkten ausschließlich um individuelle Sonderanfertigungen handelt, für die es keine Zweitverwertbarkeit gibt, impliziert auch eine verspätete als in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit nicht, wegen Lieferverzögerung vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung des Verkäufers, die Lieferfristen einzuhalten, entfällt bei höherer Gewalt oder Umständen, die durch den Verkäufer nicht verschuldet werden. Mehr – oder Minderlieferungen i. H. v. +/- 5% der Bestellmenge sind möglich. Die laut Lieferschein gelieferte Menge wird fakturiert.
7. Rückgabe
Da wir ausschließlich Produkte produzieren, die in einem individuellen Design – zumeist mit Logo oder Wappen – hergestellt wurden, ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
8. Qualität
Abweichungen von Farben und Mustern können aufgrund der verwendeten Materialien und Herstellungstechnik nicht zu 100% ausgeschlossen werden.
8.1 Einheitsgrössen / One-Size/ Uni-Sex
Standardmäßig produzieren wir Socken in Einheitsgröße (Unisex) passend für die Schuhgrößen 38 bis maximal 45 (keine Gewähr). Diese Größen verstehen sich als Richtwerte und können jeweils leichte Abweichungen haben. Andere Größen können ebenfalls bestellt und vereinbart werden, es gelten dabei die gleichen Bedingungen. (Siehe Punkt Größenabweichung)
8.2 Größenabweichung
Die bei der Produktion verwendeten Materialien werden gestrickt und unterliegen einer Größentoleranz für gestrickte Textilien von 3%. Mit seiner Bestellung und unserer Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese mögliche Abweichung an.
9. Gewährleistung
Der Käufer, sein Bevollmächtigter oder sonstige Empfänger sind verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt auf Stückzahl und sonstige Beschaffenheit zu prüfen. Farbabweichungen sind auch nach Erstellung und Freigabe eines Musters bis zu 5% des Farbwertes verglichen mit dem Farbwert des Freigabemusters vom Kunden zu akzeptieren. Beim Verzicht der Erstellung eines Freigabemusters sind Farbabweichungen bis zu 10% des bestellten Farbtons möglich und seitens des Kunden zu akzeptieren. Die Reklamation auf Stückzahl und äußere Beschaffenheit ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder sein Bevollmächtigter reine Quittung auf Lieferschein oder Frachtschein bescheinigt. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdecken zu rügen, längstens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer oder seinem Empfänger. Die Mängelrüge muss fernschriftlich oder fernmündlich angezeigt werden. Bei nur fernmündlicher Mängelrüge ist eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Käufers nachzureichen. Wenn der Käufer die gelieferte Ware vermischt, ausgepackt, getragen oder in irgendeiner anderen Form genutzt hat, ist jegliche Beanstandung ausgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird durch die berechtigte Mängelrüge nicht aufgeschoben oder aufgehoben. Der Käufer hat das Recht, Preisminderung zu verlangen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere kann Wandlung nicht begehrt, auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung aus Verschulden bei Vertragsschluss oder Schlechterfüllung nicht verlangt werden. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, statt Gewährung der Preisminderung in angemessener Form mangelfreie Ware nachzuliefern.
10. ZAHLUNG:
Wenn keine besondere Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen des Verkäufers gemäß Punkt 2 nach Eingang beim Käufer zu bezahlen. Aufrechnung eventueller Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn der Verkäufer schriftlich dieser zustimmt. Nicht fristgerechte Zahlung berechtigt den Verkäufer bei Teillieferung zur Verweigerung der Weiterlieferung ohne Schadenersatz. Wird der Rechnungsbetrag nicht sofort nach Eingang oder zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ausgeglichen, kann der Verkäufer Verzugszinsen berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage kann der Verkäufer sofortige Barzahlung bereits gelieferter Ware verlangen.
11. REFERENZABBILDUNG
Wir behalten uns vor, von uns produzierte Produkte (auch mit Logo) als Referenz auf unserer Internetseite und gegebenenfalls in unserem Katalog abzubilden, um Möglichkeiten der Designumsetzung zu zeigen. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir, uns dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Spätere Reklamationen können aus technischen Gründen (insbesondere bei einem eventuellen Katalogdruck) nicht berücksichtigt werden.
12. Geheimhaltung / Datenschutz
Der Kunde ist nicht berechtigt, Informationen über Preise und Vertragsbedingungen an Unberechtigte insbesondere an Mitbewerber weiterzugeben und verpflichtet sich zu Stillschweigen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weitere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SOURNOIS Manfred Schleicher als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht das ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist Kempen.